§ 1 Hinweise zum Batteriegesetz - BattG
Verbrauchte Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Nach dem am 01.12.2009 in Kraft getretenen
Batteriegesetz sind alle Bürger verpflichtet, Batterien und Akkus ausschließlich über den Handel oder
die speziell dafür eingerichteten Sammelstellen zu entsorgen (gesetzliche Rückgabepflicht).
Handel und Hersteller sind verpflichtet, diese Batterien zurückzunehmen und ordnungsgemäß
zu verwerten oder als Sondermüll zu beseitigen (gesetzliche Rücknahmepflicht). Sie können Batterien und
Akkus (auch wenn diese in Geräten, z.B. Notebooks verbaut waren) bei uns zurückgeben oder an unsere
Adresse siehe unten zurückschicken.
Die Hersteller von Batterien sind verpflichtet, Batterien mit folgendem Symbol zu kennzeichnen:
Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,0002 Masseprozent Cadmium
oder mehr als 0,0004 Masseprozent Blei enthalten, sind zusätzlich mit den chemischen Zeichen
der Metalle (Hg, Cd, Pb) zu kennzeichnen, bei denen der Grenzwert überschritten wird.
§ 2 Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Wir weisen darauf hin, dass Verbraucher nach den Regelungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte (z. B. Notebooks, Handys, Küchengeräte) kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben können. Die Hersteller müssen die dort gesammelten Geräte zurücknehmen und entsorgen.
§ 3 Verantwortliche Stelle
Um sich mit uns über die Rücknahme von Batterien in Verbindung zu setzen, wenden Sie sich bitte an folgende Stelle:
werkzeugzentrum.com GmbH, Horstring 14, 76829 Landau in der Pfalz, e-Mail: shop@werkzeugzentrum.com, Fax: +49 (0)1805 / 72 42 24*
*0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, max. 0,42 €/Min. aus dem deutschen Mobilfunknetz